Weitere Entscheidung unten: VG Leipzig, 04.12.2000

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   OVG Schleswig-Holstein, 17.08.2001 - 3 M 22/01   

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OVG Schleswig-Holstein, 17.08.2001 - 3 M 22/01 (https://dejure.org/2001,8120)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17.08.2001 - 3 M 22/01 (https://dejure.org/2001,8120)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17. August 2001 - 3 M 22/01 (https://dejure.org/2001,8120)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Auswahlentscheidung auf die Stelle einer Direktorin oder eines Direktors des Arbeitsgerichts bei dem Arbeitsgericht; Berücksichtigung des Prinzips der Bestenauslese; Bedeutung und Verbindlichkeit der dem Eignungsvergleich vorgeschalteten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 3210
  • NVwZ 2001, 1317 (Ls.)
  • DVBl 2001, 1703 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Schleswig-Holstein, 01.02.1996 - 3 M 89/95

    Dienstliche Beurteilung; Besetzungsbericht; Besetzungsvorschlag;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.08.2001 - 3 M 22/01
    Sie kann beanspruchen, dass sowohl der Richterwahlausschuss als auch der Antragsgegner ohne Rechtsfehler über ihre Bewerbung entscheiden und somit ihr gegenüber rechtsfehlerfreie Auswahlentscheidungen treffen (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 13.09.2000 - 3 M 17/00 -, a.a.O., mit Hinweis auf Beschl. v. 01.02.1996 - 3 M 89/95 -, SchlHA 1996, 75 ff. = DVBl. 1996, 521 ff. = NVwZ 1996, 806 ff.).

    Die Auslese der Bewerberinnen und Bewerber, über die nach Art. 43 Abs. 2 Satz 1 der Landesverfassung Schleswig-Holstein das zuständige Landesministerium gemeinsam mit dem Richterwahlausschuss entscheidet, ist nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorzunehmen (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 01.02.1996, - 3 M 89/95 -, a.a.O.).

    Im Rahmen des Verfahrens 3 M 89/95 hat das Justizministerium auf Anfrage des erkennenden Senats unter dem 03. Januar 1996 mitgeteilt, die Beurteilungspraxis der Präsidenten und Präsidialräte bewerte die Eignung für ein Beförderungsamt mit "sehr gut geeignet", "gut geeignet", "geeignet", "noch nicht geeignet" und "nicht geeignet".

    Lediglich aus Gründen der Klarstellung sei darauf hingewiesen, dass der Senat sich im vorliegenden Zusammenhang nicht mit der Bedeutung des Zusatzes "besonders" für eine "Binnendifferenzierung" innerhalb ein und derselben Bewertungsstufe auseinander zu setzen braucht (vgl. hierzu OVG Schleswig, Beschl. v. 01.02.1996 - 3 M 89/95 -, a.a.O., und Schnellenbach, a.a.O., Rdnr. 261).

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.09.2000 - 3 M 17/00

    Sicherung eines Anspruchs auf rechtsfehlerfreie Entscheidung über eine Bewerbung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.08.2001 - 3 M 22/01
    Auf die Beschwerde der Antragstellerin änderte der erkennende Senat mit Beschluss vom 13. September 2000 - 3 M 17/00 - diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts und untersagte dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung, die ausgeschriebene Stelle mit der Beigeladenen zu besetzen (SchlHA 2000, 259 ff. = NJW-RR 2001, 854 ff.).

    Sie kann beanspruchen, dass sowohl der Richterwahlausschuss als auch der Antragsgegner ohne Rechtsfehler über ihre Bewerbung entscheiden und somit ihr gegenüber rechtsfehlerfreie Auswahlentscheidungen treffen (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 13.09.2000 - 3 M 17/00 -, a.a.O., mit Hinweis auf Beschl. v. 01.02.1996 - 3 M 89/95 -, SchlHA 1996, 75 ff. = DVBl. 1996, 521 ff. = NVwZ 1996, 806 ff.).

    Auch die Beigeladene hat in dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren 11 B 8/00 (3 M 17/00) die Bedeutung und Verbindlichkeit der in den dienstlichen Beurteilungen enthaltenen isoliert-individuellen Eignungsprognosen "für das angestrebte Amt" zutreffend hervorgehoben.

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.05.1996 - 3 M 36/96

    Bewerber; Beförderung; Beförderungsdiensposten; Leistungsbezogene Kriterien;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.08.2001 - 3 M 22/01
    Als solche kommen beispielsweise frühere Beurteilungen oder - soweit in der aktuellen Beurteilung noch nicht berücksichtigt - die Erfüllung eines bestimmten Anforderungsprofils in Betracht (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 30.05.1996 - 3 M 36/96 -).
  • OVG Niedersachsen, 17.10.1997 - 5 M 4037/97

    Ermessensgerechte Auswahlentscheidung bei Vergabe; Anforderungsprofil;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.08.2001 - 3 M 22/01
    Es kann auf sich beruhen, ob Eignungsprognosen stets dann wesentlich voneinander abweichen, wenn sie auf der jeweiligen Bewertungsskala unterschiedlichen Bewertungsstufen zuzuordnen sind (so Nds. OVG, Beschl. v. 17.10.1997 - 5 M 4037/97 -, DRiZ 1998, 191, 192; auf diesen Beschluss hat sich die Beigeladene in dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren 11 B 8/00 auf den Seiten 33 und 34 ihres Schriftsatzes vom 16. Februar 2000 ausdrücklich berufen).
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.10.2001 - 3 M 34/01

    Bundesrichterwahl, Chancengleichheit

    Der Senat ist insoweit stets - ohne eine eingehendere Begründung für erforderlich zu halten - von der prinzipiellen Anwendbarkeit des Art. 33 Abs. 2 GG ausgegangen (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 14.05.1992 - 3 M 17/92 -, NVwZ 1993, 1222 f., 01.02.1996 - 3 M 89/95 -, a.a.O., und 17.08.2001 - 3 M 22/01 - der Senat ist selbst bei der nach Art. 43 Abs. 3 der Landesverfassung Schleswig-Holstein unmittelbar vom Landtag vorzunehmenden Berufung der Präsidentinnen oder Präsidenten der oberen Landesgerichte von einer Anwendbarkeit des Art. 33 Abs. 2 GG ausgegangen und hat insoweit lediglich Auswirkungen auf die "Ausgestaltung" der nach dieser Verfassungsbestimmung vorzunehmenden Bestenauslese und die "Intensität der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle" festgestellt, vgl. Beschl. v. 16.11.1998 - 3 M 50/98 -, NVwZ-RR 1999, 420 f.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.11.2002 - 3 M 44/02

    Richterwahl, Bestenauslese, Anhörung, Verfahrensfehler

    S. 153 f. - erteilten Eignungsprognosen (vgl. auch OVG Schleswig, Beschl. v. 17.08.2001 - 3 M 22/01 -, SchlHAnz 2001, 263 ff.).

    Gelangen der Richterwahlausschuss und der Antragsgegner danach rechtsfehlerfrei zu der Einschätzung, mehrere Bewerberinnen oder Bewerber seien für das angestrebte Amt im Wesentlichen gleich geeignet, dürfen weitere sachbezogene - vorrangig eignungsbezogene - Auswahlkriterien herangezogen werden (vgl. im einzelnen OVG Schleswig, Beschl. v. 17.08.2001 - 3 M 22/01 -, NJW 2001, 3210 ff., mit Hinweis auf Beschl. v. 01.02.1996 - 3 M 89/95 -, NVwZ 1996, 806 ff.).

    Es ist jedoch grundsätzlich gleichfalls rechtlich nicht zu beanstanden, wenn die für die Personalentscheidung zuständigen Stellen ihre Auswahlentscheidungen in derartigen Fällen auf Unterschiede in den textlichen Fassungen der Stellungnahmen nach Abschnitt V 2 BRL stützen, soweit diese Unterschiede unter Eignungsgesichtspunkten hinreichend fassbar und aussagekräftig sind (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 01.02.1996, aaO, u. 17.08.2001, aaO), und dabei ergänzend die das jeweils bekleidete Statusamt betreffenden Leistungs- und Befähigungsbeurteilungen berücksichtigen.

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2002 - 3 M 34/02

    Beschwerde, Begründungsanforderungen, Bundesrichterwahl

    Demgegenüber beruft sich der Antragsteller im vorliegenden Verfahren auf sein höheres statusrechtliches Amt - soweit ersichtlich - nicht im Zusammenhang mit der ihm als Vorsitzendem Richter am Oberlandesgericht erteilten Leistungs- und Befähigungsgesamtbeurteilung (vgl. Ziffer V. Abs. 1 der Richtlinien über die dienstliche Beurteilung der Richter und Staatsanwälte in Schleswig-Holstein vom 02. September 1976, Amtsbl. S. 153 f.), sondern allein im Zusammenhang mit der ihm im Hinblick auf das Amt eines Richters am Bundesgerichtshof erteilten Eignungsprognose (vgl. Ziffer V. Abs. 2 der Richtlinien, a.a.O., vgl. hierzu auch OVG Schleswig, Beschl. v. 17.08.2001 - 3 M 22/01 -, NJW 2001, 3210 ff. = SchlHAnz 2001, 263 ff.).
  • VG Schleswig, 28.10.2005 - 11 B 20/05
    Hierzu gehört, dass sowohl der Richterwahlausschuss als auch der Antragsgegner nicht zum Nachteil des Richters von dem Grundsatz der Auswahl nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung abweicht und die zur Sicherung dieses Grundsatzes dienenden Verfahrensvorschriften einhält (ständige Rechtsprechung der Schleswig-Holsteinischen Gerichte, vgl. OVG Schleswig, Beschlüsse vom 01.02.1996 3 M 89/95 -, NVwZ 1996, 806 ff.; vom 17.08.2001 3 M 22/01 -, SchlHA 2001, 263 ff.; vom 25.11.2002 3 M 44/02 -, SchlHA 2002, 289 ff.; im Übrigen auch B. v. 28.10.1996 3 M 89/96 -, IÖD 1997, 138 ff.; BVerwG U. v. 27.02.2003 2 C 16.02 -, DÖD 2003, 202 ff., m.w.N.).

    Als solche kommen bspw. frühere Beurteilungen oder soweit in der aktuellen Beurteilung noch nicht berücksichtigt die Erfüllung eines bestimmten Anforderungsprofils in Betracht (vgl. OVG Schleswig, B. v. 17.08.2001, aaO).

    Nach der Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen OVG (u. a. B. v. 17.08.2001 3 M 22/01 -, SchlHA 2001, 263 ff.) waren diese Eignungsprognosen, es sei denn sie wären evident rechtswidrig, für die an der Auswahlentscheidung Beteiligten verbindlich.

  • VG Schleswig, 04.11.2010 - 11 B 36/10

    Anspruch eines Beamten auf Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens

    Dabei bleibt es der Entscheidung des Dienstherrn überlassen, welchen der zur Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu rechnenden Umständen er das größere Gewicht beimisst (ständige Rechtsprechung der Schleswig-Holsteinischen Gerichte, vgl. OVG Schleswig, Beschlüsse vom 01.02.1996 - 3 M 89/95 - vom 16.11.1998 - 3 M 50/98 - vom 17.08.2001 - 3 M 22/01 - im Übrigen auch BVerwG Urteil vom 27.02.2003 - 2 C 16.02 -, DÖD 2003, 202 ff. m.w.N.).
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Rechtsprechung
   VG Leipzig, 04.12.2000 - 3 K 1737/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,15880
VG Leipzig, 04.12.2000 - 3 K 1737/00 (https://dejure.org/2000,15880)
VG Leipzig, Entscheidung vom 04.12.2000 - 3 K 1737/00 (https://dejure.org/2000,15880)
VG Leipzig, Entscheidung vom 04. Dezember 2000 - 3 K 1737/00 (https://dejure.org/2000,15880)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Sofort vollziehbar erklärtes Aufenthaltsverbot für ein Stadtgebiet; Verhütung von Straftaten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 57 (Entscheidungsbesprechung)

    § 21 Abs. 2 SächsPolG; Art. 11 GG
    Polizeirecht/Aufenthaltsverbot/Freizügigkeit

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 1317
  • NJ 2001, 388
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Bremen, 24.03.1998 - 1 BA 27/97

    Polizeiliches Aufenthaltsverbot gegen Drogenhändler - Aufenthaltsverbot;

    Auszug aus VG Leipzig, 04.12.2000 - 3 K 1737/00
    Diese umfasst die gesetzliche Ausgestaltung der Freizügigkeit, verdrängt aber nicht die herkömmliche Regelungszuständigkeit der Länder im Bereich der Abwehr unmittelbarer Gefahren für den Einzelnen und die Allgemeinheit (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 24.3.1998, NVwZ 1999, 314, 316) [OVG Bremen 24.03.1998 - 1 BA 27/97] .

    Andernfalls würde der Grundrechtsvorbehalt des Art. 11 Abs. 2 GG , der das Ergebnis einer in der Verfassung selbst vorgenommenen Abwägung zwischen dem Freiheitsinteresse des Einzelnen und den Interessen der Allgemeinheit darstellt, in wichtigen Punkten leer laufen (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 24.3.1998, a.a.O.).

    Die Gegenauffassung, wonach den Ländern eine Gesetzgebungszuständigkeit für die Freizügigkeit insgesamt fehlt bzw. bezweifelt wird (vgl. Belz, Polizeigesetz des Freistaates Sachsen, 3. Aufl., § 79 Rn. 2; Hecker, NVwZ 1999, 261, 263) [OVG Bremen 24.03.1998 - 1 BA 27/97] , kann aus den vorgenannten Gründen nicht überzeugen.

    Sollte der Antragsteller über schützenswerte soziale Kontakte in D. verfügen, kann ihm im Einzelfall zu deren Pflege auf substantiierten Antrag eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden (vgl. Hecker, Aufenthaltsverbot im Recht der Gefahrenabwehr, NVwZ 1999, 261, 263) [OVG Bremen 24.03.1998 - 1 BA 27/97] .

  • VGH Bayern, 18.02.1999 - 24 CS 98.3198

    Aufenthaltsverbote gegen Dealer

    Auszug aus VG Leipzig, 04.12.2000 - 3 K 1737/00
    Abgesehen davon, dass nach dem Vorgesagten das Aufenthaltsverbot nicht nur auf generalpräventiven Gesichtspunkten beruht, ist auch zu beachten, dass Gesichtspunkte der Generalprävention das öffentliche Interesse an einem Aufenthaltsverbot ebenfalls begründen können (vgl. VGH München, Beschl. v. 18.2.1999, NVwZ 2000, 454, 455) [VGH Bayern 18.02.1999 - 24 CS 3198/98].

    In derartigen Fällen können sich die Aufenthaltsverbote auch auf ein gesamtes Stadtgebiet erstrecken, wenn bei einer Begrenzung auf bestimmte Bereiche zu befürchten wäre, dass sich die Szene verlagert (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 15.10.1998 NVwZ 2000, 454).

    Dass es in Einzelfällen hinsichtlich der zeitlichen Verweildauer zu Abgrenzungsschwierigkeiten kommen kann, stellt sich als eine Frage des Vollzuges der Maßnahme dar und hat auf die Frage der Rechtmäßigkeit der getroffenen Anordnung keine Auswirkungen (VGH München, Beschl. v. 18.2.1999, NVwZ 2000, 454, 457) [VGH Bayern 18.02.1999 - 24 CS 3198/98].

    Vielmehr wird durch die Möglichkeit einer "Ausnahmegenehmigung" die Wahrnehmung berechtigter Interessen des Antragstellers gerade gewährleistet (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 15.10.1998, NVwZ 2000, 454).

  • VG Göttingen, 14.10.1998 - 1 B 1194/98

    Platzverweis mit dem Ziel der Bekämpfung des Drogenhandels; Öffentliches

    Auszug aus VG Leipzig, 04.12.2000 - 3 K 1737/00
    Die Kammer folgt dabei der Auffassung, dass es insoweit erforderlich aber auch ausreichend ist, dass eine Prognose ergibt, dass die Begehung einer Straftat in dem betroffenen örtlichen Bereich hinreichend wahrscheinlich ist (vgl. VG Göttingen, Beschl. v. 14.10.1998, NVwZ-RR 1999, 169).
  • VerfGH Sachsen, 10.07.2003 - 43-II-00

    Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelne Vorschriften des Sächsischen

    Folge, da es schon aus Gründen der Verhältnismäßigkeit in erster Linie durch Zwangsgeld (vgl. VGH München, NVwZ 2000, 454; OVG Münster, NVwZ 2001, 459 f. und 231 f.; VG Leipzig, NVwZ 2001, 1317 f.) und nicht durch Gewahrsam gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 4 SächsPolG durchgesetzt werden wird, dessen Anordnung selbst allerdings an Art. 16 Abs. 1 Satz 2 SächsVerf zu messen wäre.
  • VG Düsseldorf, 10.02.2021 - 18 K 8026/19

    Begründung, Ermessen, Fußball, Stadionverbot, Aufenthaltsverbot

    vgl. VG Leipzig, Urteil vom 4. Dezember 2000 - 3 K 1737/00 -, juris, Rn. 25.
  • VG Düsseldorf, 24.05.2019 - 18 K 5086/17

    Aufenthaltsverbot, Bereichsbetretungsverbot, Straftat, häusliche Gewalt, Ex

    vgl. VG Leipzig, Urteil vom 4. Dezember 2000 - 3 K 1737/00 -, juris, Rn. 25.
  • VG Minden, 18.06.2015 - 11 K 2360/14

    Erlass eines Aufenthaltsverbots durch die Polizeibehörde wegen schwerer

    vgl. VG Leipzig, Urteil vom 04. Dezember 2000 - 3 K 1737/00 -, juris.
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